Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marco Anders GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsabschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Vereinbarungen über die Planung und Ausführung von Umbau-, Innenausbau-, Renovations- und Fassadenarbeiten durch die Marco Anders GmbH. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn die Marco Anders GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot
Schriftliche Offerten sind ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten sind
oder erst nach Vertragsabschluss hinzukommen, müssen separat vereinbart werden.

3. Leistungsumfang
Der Umfang und die Ausführung unserer Leistungen richten sich nach der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Leistungen, die ausserhalb dieser Dokumente liegen, sowie notwendige bauseitige Vorbereitungen, Einrichtungen, Arbeiten und Massnahmen, die für die Auftragsausführung durch die Marco Anders GmbH erforderlich sind, sind nicht inbegriffen. Mehrleistungen, die mündlich vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden und ausserhalb der Offerte liegen, werden nach Regieansätzen verrechnet. Dasselbe gilt für unvorhergesehene Eigenschaften, technische oder andere Gegebenheiten, die bei der Offertenerstellung durch die Marco Anders GmbH nicht erkennbar waren oder vom Kunden verschwiegen wurden und zusätzliche Leistungen erfordern. Die Marco Anders GmbH übernimmt keine Haftung für zeitliche Verzögerungen, die beispielsweise durch Dritte oder Lieferanten verursacht werden.

4. Preise
Die Preise der Marco Anders GmbH sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich exklusive der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer (MWST). Mehrleistungen, die aufgrund mangelhafter oder fehlerhafter Angaben in den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen entstehen, werden vom Auftraggeber nach Aufwand der Marco Anders GmbH vergütet. Unsere Dienstleistungen werden in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet. Jede angefangene Viertelstunde wird als volle Einheit berechnet. Dies ermöglicht eine transparente und faire Abrechnung des tatsächlichen Arbeitsaufwands. Bei verspäteter Zahlung nach Ablauf der gesetzten Frist behalten wir uns vor, eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung zu erheben.

5. Lieferfristen / Lieferungen
Angegebene Lieferfristen für Produkte und Materialien sind unverbindliche Richtwerte. Massgebend sind die Angaben der Hersteller, die sich kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Materialien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Vertragsabschluss
Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich (z.B. per Brief oder E-Mail) bestätigt.

7. Termine
Die Marco Anders GmbH ist verpflichtet, die gemäss unterschriebenem Vertrag bzw. Offerte vereinbarten Termine einzuhalten. Vereinbarte Termine gelten unter Vorbehalt von
höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren baulichen Verhältnissen, Umweltereignissen und Verspätungen, die durch Abhängigkeiten von Dritten oder Lieferanten entstehen. Sobald Verzögerungen für die Marco Anders GmbH erkennbar sind, werden diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto nach Rechnungsstellung. Bei grösseren oder länger dauernden Aufträgen werden entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Ansprüchen oder von der nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten oder zu kürzen. Die Maßnahme gilt als fertiggestellt, sobald sie vollständig abgeschlossen wurde. Dies gilt auch dann, wenn kleinere Abschluss- oder Fertigsstellungsarbeiten erst später erfolgen können. Kann die Übergabe aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Marco Anders GmbH liegen, nicht stattfinden, kann der Schlussbetrag innert 30 Tagen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt werden.

9. Abnahme
Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als abgenommen und genehmigt. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

10. Gewährleistung
Die Marco Anders GmbH übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Frist beginnt am Tag nach der Abnahme mit dem Auftraggeber. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt die Inbetriebnahme durch die Marco Anders GmbH oder die Stellung der Schlussrechnung ebenfalls als Abnahme. Für Materialorder Gerätelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers. Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die Marco Anders GmbH diesen innert angemessener Frist und auf eigene Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes, von der Marco Anders GmbH geliefertes Material zurückzuführen, so werden die fehlerhaften Teile von der Marco Anders GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instand gesetzt oder ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

11. Haftung
Die Marco Anders GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen. Für Folgeschäden aus der Nutzung der errichteten Anlagen wird jegliche Haftung abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Sach-, Vermögens- und Verzugsschäden, die aus welchem Rechtsgrund auch immer eingetreten sind, sowie für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und nicht realisierte Einsparungen. Zudem wird die Haftung der Marco Anders GmbH für jegliches Verschulden von Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen. Schliesslich haftet die Marco Anders GmbH auch nicht für jede Art von Folgeschäden (insbesondere Naturkatastrophen wie Brand- und Umweltschäden, die den Vertragsgegenstand nicht direkt betreffen).

12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde informiert die Marco Anders GmbH über vorhandene Anlagedokumentationen und stellt diese zur Verfügung. Zudem gestattet der Auftraggeber den Angestellten der Marco Anders GmbH uneingeschränkten Zugang zu den Anlagen.

13. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an bereitgestellten Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über. Ohne Einwilligung ist die Abwanderung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Die Marco Anders GmbH ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz des Auftraggebers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

14. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Marco Anders GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist das Unternehmen berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potenziellen Kunden zu verwenden.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Für sämtliche Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen gilt der Sitz der Marco Anders GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Marco Anders GmbH

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